Medizinrecht
Medizinrecht lässt sich begreifen als Summe der Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Medizinrecht umfasst sehr viel mehr als „Arztrecht“, nämlich alle rechtlichen Regelungen, die die Entwicklung, Herstellung und Anwendung medizinischer Güter und Dienstleistungen und die Forschung in diesem Bereich betreffen. Wir beraten Sie zu Haftungsfragen, ebenso wie zum Kassenarzt- und Gesellschaftsrecht.